Wuppertal Annual Course on Loss Prevention and Safety Promotion in the Chemical Process Industries
Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) trat am 29. April 1997 in Kraft. Es verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle chemischen Waffen (CW) und die Einrichtungen zu deren Herstellung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu melden und unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Auch zur Herstellung chemischer Waffen besonders geeignete Chemikalien, Ausrüstungen und Einrichtungen sind Beschränkungen und Verifikationsinspektionen unterworfen. Alle meldepflichtigen Daten nach dem CWÜ unterliegen einer systematischen Verifikation durch Inspektionen vor Ort: Damit geht das CWÜ über die bloße Ächtung und Vernichtung von Massenvernichtungswaffen hinaus. Es trägt maßgeblich dazu bei, dass Chemiewaffen nicht weiterverbreitet werden. Das CWÜ hat mit 193 Mitgliedern fast universelle Geltung. Nur vier Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind dem CWÜ noch nicht beigetreten: Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan.
Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW)
Mit Inkrafttreten des CWÜ wurde die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag geschaffen. Sie überwacht die Durchsetzung und Einhaltung des CWÜ durch die Vertragsstaaten. Dazu gehört insbesondere die systematische Verifikation der Vernichtung aller gemeldeten Chemiewaffen und Einrichtungen zu deren Herstellung durch Inspektionen vor Ort. Durch regelmäßige Inspektionen in der für das CWÜ relevanten chemischen Industrie soll außerdem das Vertrauen gestärkt werden, dass deren Tätigkeit nur Zwecken dient, die nach dem CWÜ nicht verboten sind.
Die OVCW fördert auch die internationale Zusammenarbeit für friedliche Zwecke auf dem Gebiet der Chemie. Im Bedarfsfall kann sie Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Opfer eines Chemiewaffen-Angriffs koordinieren. Am 11. Oktober 2013 erhielt die OVCW den Friedensnobelpreis für ihren umfassenden Einsatz für die Vernichtung von Chemiewaffen.
Die OVCW handelt durch die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat als ständigem Leitungsgremium (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Bei einer alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz werden die Umsetzung des CWÜ evaluiert und Empfehlungen zur künftigen Arbeit der OVCW verabschiedet.
Wuppertal Annual Course on Loss Prevention and Safety Promotion in the Chemical Process Industries
Nach Art. XI des CWÜ fördern die 193 CWÜ-Mitglieder den Austausch von wissenschaftlichen und technischen Informationen im Zusammenhang mit der Herstellung und Anwendung von chemischen Produkten für nicht verbotene Zwecke. Deutschland als Land mit besonders starker chemischer Industrie (drittgrößter Importeur und einer der größten Exporteure weltweit von chemisch-pharmazeutischen Erzeugnissen) trägt zu diesem Wissensaustausch u.a. dadurch bei, dass es seit 2009 in Zusammenarbeit mit der OVCW Kurse über Sicherheitsmanagement in der chemischen Industrie („Wuppertal Annual Course on Loss Prevention and Safety Promotion in the Chemical Process Industries“) anbietet.
Das Auswärtige Amt finanziert die von der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführten Kurse, die OVCW unterstützt bei der Auswahl der jährlich rund 24 Bewerber aus Afrika, Lateinamerika, Asien und der Karibik. Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis für ein nachhaltiges Sicherheitsmanagement in der chemischen Industrie zu vermitteln, dient auch dem Zweck, das Risiko zu vermindern, dass nichtstaatliche Akteure gefährliche Chemikalien zu unerlaubten Zwecken, z.B. Terrorismus, abzweigen.
Quelle: Auswärtiges Amt
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