Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz

Schutz der Versicherten bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden (SUVE)

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Schutz der Versicherten bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden (SUVE)“ wurden Maßnahmen im Rahmen der Entstehungsbrandbekämpfung zur Verbesserung des Schutzes von Versicherten nähergehend betrachtet. Hierzu wurden verschiedenste Brand- und Löschversuche sowie umfangreiche Brandsimulationen durchgeführt, um eine umfassende Bewertung der Entstehungsbrandbekämpfung im Sinne der ASR A2.2 vornehmen zu können. Hierdurch konnte unter anderem aufgezeigt werden, dass der in der DIN EN 3-7 enthaltene Prüfbrand 8A zwar für die Charakterisierung der Löschleistungsfähigkeit von tragbaren Feuerlöschern geeignet ist, eine Heranziehung dieses Prüfbrandes für die Beschreibung eines Entstehungsbrandes in einer Arbeitsumgebung, die mit einer Büronutzung vergleichbar ist, jedoch nicht zielführend ist. So treten bei der experimentellen Durchführung dieses Prüfbrandes in einer büroähnlichen Umgebung brandinduzierte Temperaturen auf, die eine gefahrlose Brandbekämpfung weder mit dafür klassifizierten Feuerlöschern, noch mit Feuerlöschsprays, möglich machen.  

Für die Beschreibung eines Entstehungsbrandes in einer mit einer Büronutzung vergleichbaren Umgebung wurden weitergehend Versuche mit Holzkrippen durchgeführt, die an die in der UL 1715 beschriebene Holzkrippe angelehnt waren. Hierbei zeigte sich, dass auch bei diesen deutlich kleineren Holzkrippen eine gefahrlose Entstehungsbrandbekämpfung nicht möglich ist, da die bei den Löschversuchen aufgezeichneten Kohlenstoffmonoxidkonzentrationen eine solche Bewertung nicht zulassen. Vielmehr kann auch bei diesen Holzkrippenbränden nur von einer gefahrenarmen Brandbekämpfung ausgegangen werden.

Die Betrachtung der grundsätzlichen Eignung von Feuerlöschsprays für die Entstehungsbrandbekämpfung zeigte, dass diese für die Brandbekämpfung von Bränden im Maßstab von Adventskränzen und Papierkörben, insbesondere auf Grund der leichten Bedienbarkeit und Handhabung, sehr gut geeignet sind, während eine Eignung bei Entstehungsbränden, die mit einem Holzkrippenbrand in Anlehnung an UL 1715 zu assoziieren sind, bei den durchgeführten Versuchen nicht mehr vorlag. Für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen – und die damit verbundene ASR A2.2 – bedeutet dies, dass eine Vorhaltung von Feuerlöschsprays, auf Grund der Zeitvorteile bei der Eingreifzeit, zu empfehlen und mit der Bereitstellung von Feuerlöschern mit einer größeren Löschleistungsfähigkeit zu kombinieren ist. So können mit Hilfe der Feuerlöscher mit einer größeren Löschleistungsfähigkeit auch Brandbekämpfungsmaßnahmen bei fortentwickelten Entstehungsbränden durchgeführt werden, bei denen Feuerlöschsprays nicht mehr sinnvoll einzusetzen sind. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei Räumlichkeiten, die mit denen einer Büronutzung vergleichbar sind, eine gefahrlose Annäherung an den Brand auf Grund des Brandrauchs auch mit Feuerlöschern nicht mehr möglich ist. Auf die Einsatzgrenzen sowohl der Feuerlöschsprays als auch der Feuerlöscher ist seitens des Unternehmers im Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen unbedingt einzugehen, um den Schutz der Versicherten bei der Entstehungsbrandbekämpfung zu verbessern.  

 

Wichtiges in Kürze: